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Zusatzqualifikation „Muskuloskelettale Radiologie“
Das
Spezialwissen auf dem Gebiet der Ätiologie, Pathologie,
Diagnostik und Therapie muskuloskelettaler Erkrankungen hat sich in den
vergangenen Jahrzehnten vervielfacht. Die muskuloskelettale Radiologie
hat sich zu einer multimodalen Disziplin weiterentwickelt, die neben
sämtlichen bildgebenden Methoden auch zahlreiche diagnostische
und therapeutische Interventionsverfahren beinhaltet und einen
zentralen Stellenwert in der Diagnostik traumatischer, degenerativer,
entzündlicher, tumoröser, metabolischer und
vaskulärer Erkrankungen der Knochen, Gelenke und Weichteile
erlangt hat. Im Dialog mit Orthopäden, Unfallchirurgen,
Rheumatologen, Onkologen, Internisten und Pädiatern
muß der Radiologe bei muskuloskelettalen Fragestellungen
heute über ein umfangreiches Spezialwissen verfügen,
um den steigenden Ansprüchen an eine zielgerichtete Diagnostik
gerecht zu werden und interventionelle Verfahren gezielt und sicher
einsetzen zu können.
Die
Arbeitsgemeinschaft (AG) Muskuloskelettale Radiologie der Deutschen
Röntgengesellschaft (DRG) sieht Ihre wichtigsten Ziele in der
Verbesserung der Fort- und Weiterbildung auf dem Gebiet der
muskuloskelettalen Diagnostik und Interventionen sowie generell in der
Motivation junger Kollegen zu einer intensiveren Beschäftigung
mit der muskuloskelettalen Radiologie. Als Schritt in Richtung einer
organbezogenen Subspezialisierung hat die AG Muskuloskelettale
Radiologie ein 2-jähriges Curriculum für eine
strukturierte Fortbildung in muskuloskelettaler Radiologie entwickelt. Mit
der Zusatzqualifikation „Muskuloskelettale
Radiologie“ bestätigt die Deutsche
Röntgengesellschaft die erfolgreiche Teilnahme an diesem
Curriculum.
Voraussetzungen
für den Erwerb der Zusatzqualifikation
„Muskuloskelettale Radiologie“ (DRG)
1.
Facharztqualifikation in diagnostischer Radiologie.
2.
Zusätzlich 2-jährige Tätigkeit
auf dem Gebiet der muskuloskelettalen Radiologie in
Ausbildungsstätten, die über folgende Ausstattung und
Fachabteilungen verfügen:
- Radiologie
mit Projektionsradiographie, CT, MRT, Ultraschall, allen Interventionen
am muskuloskelettalen System (Biopsien, Tumorabalationen, etc.)
- Nuklearmedizin
- Orthopädie
und/oder Unfallchirurgie
- Onkologie
- Rheumatologie
- Kinderklinik/Kinderorthopädie
- Mindestens
10.000 Untersuchungen des muskuloskelettalen Systems/Jahr
- Zugang
zu aktueller Literatur und Fallsammlungen über
muskuloskelettale Radiologie
- Repräsentation
der Ausbildungsstätte bzw. ihrer Vertreter auf einer
regelmäßig (mindestens 14-tägig)
statffindenden interdisziplinären muskuloskelettalen Konferenz
Teilbereiche
der Ausbildung (z. B. Rheumatologie, Kinderorthopädie)
können im Rahmen z.B. 3-monatiger Rotationen auch an anderen
Instituten erworben werden, wenn die Hauptabteilung über diese
Teilgebiete nicht verfügt.
Die
Zusatzqualifikation kann nur prospektiv an den von der AG
Muskuloskelettale Radiologie akkreditierten Ausbildungsstätten erfolgen
(siehe
Punkt 3).
3.
Ein(e) Ausbilder(in), der (die)
Facharzt(-ärztin) für Radiologie ist und
über langjährige (Minimum: 5 Jahre) Erfahrung
auf dem Gebiet der muskuloskelettalen Radiologie verfügt und
auch auf diesem Gebiet publiziert hat. Er (Sie) sollte Mitglied einer
nationalen und/oder internationalen muskuloskelettalen Organisation
sein (z.B. AG Knochentumoren, ESSR, ISS).
>>
Von der AG anerkannte Ausbildungsstätten für das
Curriculum Muskuloskelettale Radiologie
4.
Mindestens 25 CME-Punkte/Jahr (25 x
45-Minuten Kurse) auf dem Gebiet der muskuloskelettalen
Radiologie, wobei in 2 Jahren das gesamte Spektrum der
muskuloskelettalen Radiologie weitestgehend abgedeckt sein sollte
(siehe Lerninhalte
zur Zusatzqualifikation „Muskuloskelettale
Radiologie“).
Die dazu notwendigen/möglichen Kurse (z.B. DRG-Refresherkurse,
Fortbildungseinheiten der AG außerhalb des
Röntgenkongresses, Kurse in Karlsruhe, Neuss, Bremen, Davos,
ESSR-/ISS-Meetings, ECR-Refersherkurse, usw.) werden von der AG
Muskusloskelettale Radiologie jährlich bekanntgegeben.
Über
die Erteilung der Zusatzqualifikation entscheidet die AG
Muskuloskelettale Radiologie der DRG.
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Antrag auf Erteilung der Zusatzqualifikation
(pdF)
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